Überholen trotz Überholverbot

Illegaler Deal mit Punkten

Handel mit Flensburger Verkehrssünden strafbar

Das Geschäft mit Punkten ist strafbar. Dennoch florierte es.

„Flensburg – Punkte – Führerschein. Droht ihnen der Führerscheinentzug? Ich nehme 3 Punkte auf mich.“ heißt ein Angebot bei eBay. „Wurden Sie geblitzt? Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren? Drohen Ihnen Punkte? Droht Ihnen Führerscheinentzug? Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen? Ich übernehme Ihre Punkte, jedoch max. 5“ heißt es auf einer privaten Homepage. Die Inserenten verlangen dabei zwischen 150 und 300 EUR pro Punkt, den sie übernehmen. Und sogar Fahrverbote werden gehandelt. Einen Monat Fahrverbot von einem anderen übernehmen zu lassen, koste demnach 1000 Euro, zwei Monate 2500 Euro, drei Monate 4300 Euro.

Strafbar macht sich, wer mit Strafpunkten für Verkehrssünden Handel treibt. Beide Handelspartner machen sich eines schweren Vergehens strafbar, wenn beispielsweise Herr Meier die Strafe von Herrn Schmidt gegen Bezahlung übernimmt, damit Herr Schmidt seinen Lappen behalten darf. Herr Schmidt könnte sich in einem solchen Fall der falschen Verdächtigung Unschuldiger schuldig machen, Herr Meier durch seine Internetanzeige „Übernehme Punkte in Flensburg“ der Anstiftung dazu. Bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen sieht das Strafgesetzbuch, Paragraf 164, dafür vor.

Längst hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. In Cottbus beispielsweise, am Standort des eBay-Rechners, laufen eine ganze Reihe von Verfahren. Das Internetauktionshaus arbeitet mit der Polizei zusammen, wenn diese bei Straftatbeständen nach den Namen und Adressen der mit Pseudonymen im Internet registrierten Inserenten fragt. Auch im privaten Bereich kann vor solchen Deals nur gewarnt werden. Denn auch dann wird möglicherweise der Straftatbestand der falschen Verdächtigung Unschuldiger erfüllt.


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