rote Ampel und grüner Pfeil

Grüner Pfeil

Vorsicht beim Abbiegen!

Wie Ampelmännchen, Rotkäppchensekt und Trabbi stammt auch der Grünpfeil aus der DDR. Er erlaubt es, rechts abzubiegen, obwohl die Ampel rot zeigt. Aber Vorsicht: Der Querverkehr hat trotz grünem Pfeil Vorfahrt! Auch rund zwölf Jahre nach der Einführung dieses Zeichens in den alten Bundesländern verhalten sich viele Autofahrer immer noch falsch.

1978 wurde der Grünpfeil in der DDR eingeführt und 1994 für ganz Deutschland übernommen. In einer Studie der Universität Kaiserslautern wird die Gesamtzahl der Grünen Pfeile mittlerweile deutschlandweit auf rund 5.000 geschätzt. Noch vor vier Jahren gab es erst 2.800 der 25 mal 25 Zentimeter großen Schilder. Die City mit den meisten Grünpfeilen liegt übrigens nicht im Osten, sondern im Westen. In Hamburg stehen rund 270 Schilder, dahinter folgen Dresden und Chemnitz. Rund 40 Prozent der westdeutschen Städte setzen den Pfeil jedoch gar nicht ein.

Der Pfeil will unnötige Wartezeiten an Ampeln vermeiden und den Verkehrsfluss an Kreuzungen fördern. Damit trägt er auch dazu bei, die Umwelt von unnötigem Schadstoffausstoß zu entlasten. Ähnliche Regelungen gibt es in Australien, Singapur und Thailand.

Wer an einer Ampel mit Grünpfeil rechts abbiegen will, muss zunächst an der Haltelinie stehen bleiben und auf kreuzende Fußgänger und Radfahrer achten. Wenn frei ist und er niemanden behindert, darf er langsam bis zur Sichtlinie vorfahren und nach rechts abbiegen.

Zu mehr Unfällen hat der grüne Pfeil entgegen einiger Befürchtungen nicht geführt. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen ereigneten sich in drei Jahren an 48 ausgewählten Kreuzungen ohne grünen Pfeil 31 Zusammenstöße mit Personenschäden; an vergleichbaren Kreuzungen mit Abbiegepfeil krachte es nur 21-mal. Auch die Unfallschwere sei im Schnitt geringer gewesen.

Eine Missachtung der Regeln wird übrigens mit drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und bis zu 60 Euro Bußgeld geahndet. Das Abbiegen bei Rot ist nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt. Daher besteht keine Verpflichtung zum Abbiegen. Es ist nicht erlaubt, andere Autofahrer per Hupe zum Fahren aufzufordern. Wer andere per Hupe zum Fahren antreibt, kann mit drei Punkten in Flensburg und bis zu 75 Euro Bußgeld bestraft werden.
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