Tipps für Fahrer und Mitfahrer
Gute Planung statt erhobener Daumen
Wer eine passende Mitfahrgelegenheit oder die richtigen Mitfahrer gefunden hat, sollte einige Regeln beachten, damit die gemeinsame Tour reibungslos abläuft.Grundsätzlich sollte niemand ohne vorherige Absprache einen angegebenen Treffpunkt aufsuchen. Schließlich kann eine Fahrt ausfallen oder alle Plätze können bereits vergeben sein. Daher ist es wichtig, dass Mitfahrer und Fahrer persönlich Kontakt aufnehmen.
Dabei ist zu klären:
- Findet die Fahrt zum genannten Termin tatsächlich statt?
- Wie erkennen sich Fahrer und Mitfahrer (etwa durch Autokennzeichen, -typ und -farbe)?
- Wo endet die Fahrt bzw. wo kann der Mitfahrer herausgelassen werden (Drop-Off-Point)?
- Wie lang wird die Fahrt in etwa dauern?
- Wie viele Mitfahrer gibt es?
- Wie viel Platz gibt es für Gepäck?
- Ist das Auto rauchfrei oder wird im Auto geraucht?
- Was für einen Fahrstil hat der Fahrer?
Seit August 2002 sind rechtliche Unsicherheiten für Fahrer und Mitfahrer beseitigt: Insassen sind bei einem Unfall sämtlichen übrigen Geschädigten gleichgestellt. Das heißt, sie können ihre Ansprüche aus Personen- und Sachschäden gegen Fahrer und Halter des Fahrzeugs, in dem sie befördert worden sind, geltend machen. Somit kann der Insasse vom Fahrer und dessen Versicherer ein Schmerzensgeld fordern, auch wenn das Verschulden nicht nachgewiesen ist. Die Haftung bei Sachschäden beschränkt sich allerdings nur auf die Sachen, die die beförderte Person an sich trägt oder mit sich führt.
Eine zusätzlich abgeschlossenen Insassen-Unfallversicherungen ist seit der Gesetzesänderung unnötig. Wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann diese getrost kündigen. Wichtig ist dies besonders bei einem Unfall ohne Fremdbeteiligung. Nach der neuen Regelung bestehen jetzt auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, wenn der Unfallverlauf nicht aufgeklärt ist. Bisher gingen verletzte Insassen leer aus, wenn sie ein Verschulden des Fahrers nicht nachweisen konnten und es zum Beispiel wegen eines technischen Versagens oder eines Reifenplatzers zum Crash kam. Jetzt bestehen auch hier Ansprüche für die Insassen.