Wildschwein

Wildunfälle

Keilerei in der Dämmerung

Zwanzig Prozent der Autounfälle am Tag sind Wildunfälle. Jährlich kommen dabei mehr als dreißig Menschen ums Leben, 1.500 werden zum Teil schwer verletzt. Der Sachschaden beträgt über 225 Millionen Euro. Starke Zahlen - was aber tun, wenn unvermittelt ein ausgewachsener Keiler oder stattlicher Hirsch auf der Straße auftaucht?

Liebe macht blind - und deshalb überquert gerade während der Paarungszeit - die zum Beispiel für Rehwild im Juli/August, für Rot- und Schwarzwild eher im Herbst liegt - ein liebestolles Tier ganz unvermittelt unvermittelt die Straße.

Besonders "geschäftig" sind die Viecher in der Dämmerung: Das Unfallrisiko ist morgens zwischen 5.00 und 8.00 Uhr sowie abends zwischen 17.00 und 22.00 Uhr am größten. An Strecken, an denen Wildwechselschilder stehen, musst du daher gerade in der Dämmerung besonders vorsichtig sein und nicht zu schnell fahren. Nur bis Tempo 60 kann ein Tier die Entfernung des Fahrzeugs noch richtig einschätzen.

Wildtiere bleiben häufig trotzdem auf der Straße stehen, um das herannahende Objekt zu identifizieren. In einem solchen Fall gilt: Du darfst nur bremsen, wenn ein Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug ausgeschlossen ist. Auch Ausweichmanöver, die den Gegenverkehr gefährden oder dazu führen, dass man sich selbst im Straßengraben wieder findet, lässt du lieber sein.
Ist die Straße frei, heißt die Devise bremsen, hupen und abblenden- und daran denken: Ein Hirsch oder Wildschwein kommt selten allein! Häufig folgt dem Leittier nämlich noch ein ganzes Rudel.


Wenn das Wildschwein zum Nashorn wird


Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, welche Wucht hinter einem Zusammenstoß mit Wild stecken kann:
Das Aufprallgewicht eines Körpers bei Tempo 70 entspricht dem 50fachen Eigengewicht. Geht man von einem Zusammenstoß mit einem 15 Kilogramm schweren Rehbock aus, prallt dieser bei 70 Stundenkilometern mit einem Gewicht von 750 Kilogramm gegen das Fahrzeug. Ein Keiler bringt schlappe 80 Kilo auf die Waage. Fährst du so ein Tier mit 50 km/h an, prallt der Keiler mit dem Gewicht eines Nashorns gegen das Fahrzeug, bei Tempo 70 mit dem Gewicht von zwei Nashörnern. Also: Bitte Fuß vom Gas!

Es kracht - was dann?


Wenn der Zusammenstoß nicht mehr vermieden werden kann: Das Lenkrad gerade halten, mit voller Kraft bremsen und den Aufprall abwarten. Dazu braucht es zugegebnermaßen starke Nerven. Aber jedes nadere Manöver kann für dich und andere Verkehrsteilnehmer noch unglücklicher ausgehen.

Nach dem Zusammenstoß muss zuerst die Unfallstelle abgesichert werden, um nachfolgende Fahrzeuge nicht zu gefährden. Wenn du das Warnblinklicht eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt hast, ist der nächste Griff der zum Telefon, um die Polizei zu verständigen.

Ansonsten solltest du nichts am Unfallort verändern und auch ein totes oder verletztes Tier nicht anfassen: Tollwutgefahr. Der Unfallhergang muss außerdem so exakt wie möglich rekonstruiert werden - das ist vor allem wichtig bei der Frage, wer für den Schaden an deinem Auto aufkommt. Am besten gibt man daher schon beim Telefongespräch mit der Polizei Details wie Witterung, Sichtverhältnisse etc. durch.

Übrigens: Wer nach einem Wildunfall ohne weitere Beteiligte einfach weiterfährt, begeht zwar im juristischen Sinn keine Fahrerflucht, kann aber eventuell wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz "verknackt" werden. Und: Ein angefahrenes Tier mitzunehmen ist Wilderei und damit verboten.

Versichert heißt nicht, den Schaden ersetzt zu bekommen


Um überhaupt Ansprüche an die Versicherung stellen zu können, musst du den Wildunfall zweifelsfrei nachweisen. Indizien dafür sind - neben Blut- und Haarspuren des Tieres am Auto - so genannte weiche Einbeulungen, die nur bei Zusammenstößen mit Haarwild entstehen. Außerdem muss feststehen, dass sich das Auto zum Unfallzeitpunkt in Bewegung befunden hat. Wird ein Wagen auf dem Waldparkplatz von einem flüchtenden Wildschwein demoliert, können keine Ansprüche erhoben werden.

Ähnlich verhält es sich mit Ausweichmanövern: Hier zahlt die Versicherung nur, wenn durch den direkten Zusammenstoß ein größerer Schaden entstanden wäre. Wer also aus Tierliebe einem Hasen Vortritt gewährt und dabei unfreiwillig mit dem Straßenbegleitgrün Bekanntschaft macht, bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Auch der Fahrer, der sich durch das plötzliche Auftauchen eines Tieres erschreckt und von der Straße abkommt, ohne das Tier berührt zu haben, benötigt eine Vollkaskoversicherung, will er den entstandenen Schaden ersetzt bekommen.

Zaun mit herben Duftnoten


Wildunfällen vorzubeugen ist mittlerweile nicht mehr allein Aufgabe der Autofahrer. Der ADAC, der Verein zur Förderung der frei lebenden Tierwelt und der Landesjagdverband Bayern haben daher vor sechs Jahren einen "Duftzaun" entwickelt.

Der nach Mensch, Bär, Wolf und Luchs riechende Schaum wurde seitdem an Pfählen, Baumrinden oder Astgabeln an Stellen mit häufigem Wildwechsel verteilt - allein in Deutschland "duften" 8000 Kilometer Straße. Befragungen haben ergeben, dass die Zahl der Wildunfälle in den betroffenen Gebieten um bis zu 90 Prozent zurückgegangen ist.


Und auch anderswo auf der Welt schätzt man die Vorteile des Duftzauns:
Während der olympischen Winterspiele in Norwegen schützte der Duftzaun die Athleten auf der Strecke von Oslo nach Lillehammer vor Elchtests, in Saudi-Arabien hält er wilde Kamele von den Straßen fern.

Auch aus Sicht der Tierfreunde ist der Duftzaun eine begrüßenswerte Lösung. Nur, wenn Geräusch, Bewegung und Geruch zusammenkommen, wird das Wild daran gehindert, die Straße zu überqueren. Auf diese Weise werden die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten nicht behindert.


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Links


Allgemeine Infos und Tipps rund ums Thema:
www.versicherungs-netz.de

"Besser langsam als Wild" sicher fahren, vernünftig reagieren, ein Infoflyer des ADAC, des DVR und von Jagd-online, zeigt wie Jagdunfälle vermieden werden können
www.jagdnetz.de/..

Wildunfälle sollten gar nicht erst passieren. Was man selbst dafür tun kann, steht hier: www.kronachonline.de

Und wenn´s doch gekracht hat: Infos vom Profi über die Versicherungslage:
www.jurathek.de




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