Betrunkener Radler (Foto vom DVR)

Alkohol

Radfahren im Suff

Nach einer feuchtfröhlichen Party mit dem Auto heimzufahren, ist keine gute Idee. Wer aber glaubt, es sei cleverer, stattdessen einfach das Rad zu benutzen, den müssen wir leider enttäuschen. Denn auch hierfür gilt die Promillegrenze. Mit allen Konsequenzen - bis hin zum Führerscheinentzug.

Auch wenn für andere Verkehrsteilnehmer gar keine Gefahr bestand und du allein auf weiter Flur vor dich hin geradelt bist – wenn man dich unter Alkoholeinfluss beim Radfahren erwischt, kann das teuer werden und sogar den Führerschein kosten.

Nach neuester Rechtsprechung gilt ein Radfahrer mit 1,6 Promille Blutalkohol als absolut fahruntüchtig (Autofahrer schon ab 1,1 Promille). Fahruntüchtig heißt, dass man aus juristischer Sicht annimmt, dass du nicht mehr in der Lage bist, ein Fahrrad (geschweige denn ein Auto oder Motorrad) sicher zu führen. Ganz egal, ob du selbst glaubst, dass du es durchaus noch kannst. Absolute Fahruntüchtigkeit ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird.

Hält dich also die Polizei an und stellt nach einem Alkotest fest, dass du 1,6 oder mehr Promille „intus“ hast, wird sie dir klar machen, dass dein Führerschein weg sein kann. Aber auch bei einem geringeren Wert kann dir das blühen, nämlich, wenn eine Fremdgefährdung vorliegt oder du "alko"typische Fahrfehler gemacht hast, zum Beispiel Schlangenlinien gefahren bist.

Deinen Führerschein direkt einkassieren, darf die Polizei übrigens nicht. Und selbst ein Gericht kann den Führerschein nicht so einfach einziehen, weil die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern mit dem Fahrrad begangen wurde. (Obwohl das einige Gerichte auch schon anders sahen.)

Alles ganz easy, also, magst du glauben.
Falsch. Denn auf verwaltungsrechtlichem Weg kann dein Führerschein durchaus noch kassiert werden. Und zwar, wenn man dich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (dem so genannten Idiotentest) schickt, du diese Untersuchung aber nicht mit positiven Ergebnis bestehst oder meinst, wegen so einer „Lappalie“ gar nicht erst antreten zu müssen.

Schon ab 0,3 Promille wird´s brenzlig


Alles, was hier über Alkohol steht, gilt natürlich auch für Drogen. Das schließt den Joint durchaus mit ein…
Gravierende Folgen kann es übrigens haben, wenn du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in einen Verkehrsunfall verwickelt wirst. Schon 0,3 Promille genügen, um zumindest eine Teilschuld zugewiesen zu bekommen. Das kann bedeuten, dass die Haftpflichtversicherung Probleme bei der Begleichung des Schadens macht.



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