Unfall

Unfallkosten

Mehr als nur verbeultes Blech

01.02.2007 - Unfallschäden, Bergungsaufwand, Verschrottung. Bei einem Crash können schnell hohe Kosten entstehen. Selbst ein Sachschaden kann für manchen eine wirtschaftlichen Katastrophe bedeuten. Wer übernimmt welche Kosten, wenn es gekracht hat?

Fremdschäden sind über die Auto-Haftpflicht gedeckt. Ein Unfallverursacher muss also weder für ein verbeultes Auto des Unfallgegners noch für eine beschädigte Leitplanke oder etwa Schäden an einem Vorgartenzaun selbst zahlen. Ausnahmen: Bei Fahrten ohne Führerschein, bei Trunkenheit am Steuer oder nach Straßenrennen kassiert die Versicherung bis zu 5.000 Euro Regress.

Wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist, übernimmt diese die Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings gibt es je nach Vertrag Selbstbeteiligungsklauseln. Die Kasko-Versicherung zahlt aber nicht, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Auf alle Fälle wird der Versicherte nach dem Unfall bei der Versicherung hoch gestuft. Das heißt, bis zu 20 Jahre können dadurch Mehrkosten entstehen.

War der Fahrer bei seinem Unfall nachweislich zu schnell unterwegs, kostet ihn das bei der Polizei ein Bußgeld und er bekommt ggf. Punkte in Flensburg. Führerscheinneulinge mit zweijähriger Probezeit müssen zudem ein Aufbauseminar in der Fahrschule besuchen. Das kostet etwa 250 Euro. Außerdem verlängert sich für sie die Probezeit.

Weitere Kosten können sich aber auch noch summieren. Muss die Feuerwehr zur Bergung anrücken, wird nach Aufwand bezahlt: pro Mann pro Stunde plus Gerät. Da kommen schnell 400 Euro und mehr zusammen. Der Standplatz des Autowracks und die Verschrottung wird berechnet. Diese Kosten sind nicht versichert.
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