Schuhe auf Gaspedal

Nie ohne

Barfuß auf den Pedalen ist gefährlich

Wer läuft nicht gerne, wenn es heiß ist, barfuß über Wiesen oder am Strand entlang? Aber hinterm Steuer kann es gefährlich sein, keine Schuhe zu tragen. Denn mit blanken Füßen kann ein Autofahrer im Ernstfall kaum den maximalen Bremsdruck erzeugen. Und schon wird der Bremsweg unnötig lang – vielleicht zu lang. Außerdem besteht die Gefahr barfuß vom Pedal zu rutschen.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich kein Verbot, barfuß Auto zu fahren. Jedoch mahnt § 1 der StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Zur Vorsicht gehört eben auch, das richtige Schuhwerk zu tragen. Flip-Flops und hochhackige Schuhe sind am Steuer ebenfalls nicht zu empfehlen.

Bei Dienstfahrten ist barfuß im Übrigen durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 29 ebenso verboten wie riemenlose Sandalen. In § 44 heißt es nämlich: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen. … Zum sicheren Führen von Fahrzeugen sind z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet.“
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