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Krankenschein
Krankenschein
Krank - was trotz „gelben Zettels“ erlaubt ist, und was nicht
Wer vom Arzt einen Krankenschein ausgestellt bekommt, der ist nicht fit genug, zur Arbeit zu gehen. Aber vielleicht nicht zu krank, rasch was einzukaufen oder sogar am Abend ins Kino zu gehen. Was jedoch, wenn du dabei zufällig Kollegen oder deinen Chef triffst? Keine Sorge – erlaubt ist alles, was deiner Genesung dient oder ihr zumindest nicht schadet.
Auf dem Krankenschein ist vermerkt, wie lange du voraussichtlich nicht arbeiten können wirst. Was aber, wenn ausgerechnet jetzt in deinem Kühlschrank gähnende Leere herrscht? Wenn dir vom Arzt nicht gerade strenge Bettruhe verordnet wurde, darfst du ohne schlechtes Gewissen zum Supermarkt fahren und dich mit dem Nötigsten eindecken.
Generell heißt es: Was deiner Genesung nicht schadet, ist erlaubt. Mit einer Bronchitis in eine rauchige Kneipe zu gehen, ist sicherlich nicht gerade förderlich, während es für einen Kranken mit Gipsarm in Ordnung ist. Der sollte sich dagegen nicht zum Sporteln verabreden, wohingegen Spaziergänge oder Walking für Erkältungspatienten durchaus angeraten sein können. Es kommt also immer drauf an. Und im Zweifel kann dir dein Arzt sagen, was er für vertretbar hält und was nicht.
Und was ist mit der Berufsschule?
Du bist bei einer Krankschreibung nicht dazu verpflichtet zum Berufsschulunterricht zu gehen, selbst wenn du dazu in der Lage wärst. Wenn du dir beispielsweise eine Verletzung zugezogen hast, die es zwar unmöglich macht, dass du arbeiten gehst (etwa, weil du dich dabei viel bewegen musst), und du gerne am Berufsschulunterricht teilnehmen möchtest, etwa weil die Prüfungen nahen, dann sprich mit deinem Arzt, ob er dir nicht eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit attestiert. Dann gibt es – falls doch irgendwas sein sollte - kein Problem mit der Krankenkasse.
Für die Berufsschule genügt übrigens anstelle eines Krankenscheins eine schriftliche Entschuldigung, die du, wenn du älter als 18 Jahre alt bist, selbst unterschreiben darfst.
Damit alles glatt läuft
Wer krank ist, muss nach spätestens drei Tagen seinem Arbeitgeber eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Mancher Arbeitgeber verlangt den Krankenschein aber bereits früher – schon ab dem ersten Tag ist er dazu berechtigt. Auf jeden Fall aber musst du schon am ersten Tag deiner Krankheit telefonisch oder schriftlich Bescheid geben, dass du fehlen wirst – auch, wenn du an diesem Tag eigentlich nur Berufsschule hättest. Denn für den Berufsschulunterricht wirst du zwar von der Arbeit freigestellt, aber natürlich ist es Arbeitszeit. Versäumst du es, dich im Betrieb krank zu melden, kann dich dein Arbeitgeber abmahnen.
Arbeiten trotz Krankenschein
Willst du trotz Krankenschein schon früher wieder arbeiten, sollte dein Arbeitgeber, der ja eine Fürsorgepflicht hat, dem zustimmen. Übrigens: Auch wenn du früher wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, verlierst du nicht den gesetzlichen Unfallschutz der Berufsgenossenschaft. Vorausgesetzt die Tätigkeit dient betrieblichen Interessen. Das ist dann der Fall, wenn du trotz "Krankschreibung" deinen üblichen Tätigkeiten oder einer Schonarbeit nachgehst.
Aber aufgepasst: Versicherungsschutz besteht nach Angaben der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung nicht, wenn du dich nur im Unternehmen aufhält, weil du den Kollegen einen Besuch abstatten willst!
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